Mit den Jahren wird jede Lüftungsanlage durch Luftschwebstoffe (Aerosole) verunreinigt. Dagegen hilft ein regelmässiger Filterwechsel. Dieser kann die Verunreinigung der Lüftungsanlage jedoch nur verzögern. Ein gezielter Service ist notwendig, doch in vielen Fällen prüfen Lüftungstechniker den Hygienezustand der Lüftungsanlagen nicht. Ein schlechter Hygienezustand in den Lüftungssystemen bleibt dann oft unerkannt.
Lüftungen sorgen für unser Wohlbefinden in Gebäuden. Sie gewährleisten stabile Raumluftbedingungen für das einwandfreie Funktionieren von empfindlichen Maschinen und Prozessen. Doch nur eine hygienisch einwandfreie Lüftung kann dies auch leisten.
Verschmutzte Lüftungsanlagen verbrauchen bedeutend mehr Energie und sind nicht mehr in der Lage, die geforderten Luftmengen in ausreichendem Mass zu fördern. Erhöhte Stromkosten und verringerte Luftqualität sind die unerwünschten Folgen. Verschmutzte Lüftungsanlagen erhöhen aber auch das Brandrisiko, vor allem bei Küchenabluftanlagen!
Sauber Lüftungsanlagen sorgen für unser Wohlbefinden in Wohnungen und Büros. Zudem schaffen sie in Produktionsgebäuden die Verhältnisse, welche es braucht, um die Funktion sensibler Maschinen und Produktionsrozesse einwandfrei gewährleisten zu können. Das gilt für die konventionelle Lüftungsanlagen wie auch für die weit verbreiteten Komfortlüftungen in Gebäuden, welche einem zeitgemässen Energiestandard entsprechen.
Was sind die Vorschriften rund um Lüftungssysteme und die Vorteile ihrer Einhaltung?
Produktion unter Reinraumbedingungen z.B. in Pharma- und Medizinaltechnik-Unternehmen, kritische Umgebungen wie Spitäler, Zivilschutzanlagen, Gastronomieunternehmen, Schulen und Heime, Räume mit hohen Anforderungen an die Innenluft wie Forschungszentren und Verpackungsbetriebe: Die tadellos funktionierende Lüftung spielt eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig bestehen auch Gesetze und Richtlinien für die Einhaltung der Lüftungshygiene. Die Ansprüche von Arbeitsgesetz, Feuerpolizei und Lebensmittelverordnung müssen eingehalten werden, genau wie auch die Hygienestandards wie VDI 6022 (D) und SWKI VA 104-1.
In diesen wird definiert, dass beispielsweise zur Einhaltung der Hygienevorgaben, Zuluftanlagen mit wasserführenden Komponeten mindestens alle 2 Jahre, Lüftungsanlagen ohne wasserführende Komponenten mindestens alle 3 Jahre auf Hygiene inspiziert werden müssen. Grundsätzlich darf sich die Luftqualität in Lüftungsanlagen gegenüber der Aussenluft nicht verschlechtern.