Der Stand der Technik für Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Geräte wird vom Schweizerischen Verein von Wärme- und Klimaingenieuren (SWKI – Die Planer) in der Richtlinie VA104-01 definiert. Diese verlangt, dass RLT-Anlagen periodisch einer Hygieneinspektion durch Sachkundige unterzogen werden müssen.
Es wird zwischen der Hygiene-Erstinspektion und den folgenden Hygieneinspektionen unterschieden: