Hygieneinspektion nach VDI 6022

 

Der Stand der Technik für Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Geräte wird vom Schweizerischen Verein von Wärme- und Klimaingenieuren (SWKI – Die Planer) in der Richtlinie VA104-01 definiert. Diese verlangt, dass RLT-Anlagen periodisch einer Hygieneinspektion durch Sachkundige unterzogen werden müssen.

Es wird zwischen der Hygiene-Erstinspektion und den folgenden Hygieneinspektionen unterschieden:

  • Während bei der Hygiene-Erstinspektion die Umsetzung der Richtlinie bei der Planung, Fertigung und Ausführung überprüft wird, sollen die Folgeinspektionen die Auswirkungen des Betriebs und der Wartung auf die Hygiene ermitteln.
  • Der Betreiber muss darüber hinaus in regelmässigen Intervallen die Anlage und ihre Komponenten kontrollieren, um rechtzeitig Probleme, die Hygiene betreffend, zu erkennen.
  • Nur die regelmässigen Hygieneinspektionen ermöglichen eine Gefährdungsbeurteilung, zu  der der Betreiber der RLT-Anlage im Sinne des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter, die von der Zuluft beaufschlagt werden, verpflichtet ist.